Investitionsrichtlinien
Freigabebedingungen:
"...Immobilien dürfen nur dann erworben werden, wenn:
- dadurch der Kaufpreis aller im Portfolio befindlichen Objekte nicht über
den 9,5-fachen Wert der tatsächlichen Jahresnettokaltmiete und
- [dadurch der Kaufpreis aller im Portfolio befindlichen Objekte] nicht über 70% des festgestellten Verkehrswertes liegen...
- Leerstände oder Mietrückstände werden beim 9,5-fachen [Wert der tatsächlichen Jahresnettokaltmiete] nicht berücksichtigt..."
Mittelverwendungskontrolle